Warum Sie an uns
verpfänden sollten
Das Verständnis der Gründe für die verpfändung von Schmuck, einschließlich Gold, Silber, Platin, Palladium sowie Luxusaccessoires, kann die Entscheidung erleichtern und fundierter machen. Menschen verpfänden diese Gegenstände aus unterschiedlichen persönlichen und finanziellen Gründen. Im Folgenden erläutern wir ihnen die vorraussetzungen und wie unser Service Sie unterstützen kann, egal ob es um Schmuck, Metalle, Immobilien, Autos oder Luxusaccessoires geht.
Autos
– Mindestwert: Das Auto muss mindestens 3.000 € wert sein. Der Wert wird von unseren Experten ermittelt.
– Bewertung: Wir prüfen den Zustand und die Laufleistung des Fahrzeugs zur Bestimmung des Marktwerts.
– Rückzahlung: Innerhalb von 3 Monaten muss der Pfandgeber den verpfändeten Betrag plus Zinsen und Gebühren zurückzahlen, um das Auto wieder auszulösen.
– Versteigerung bei Nicht-Einlösung: Wird der Betrag nicht innerhalb der Frist gezahlt, kriegt man noch einen extra Monat und wenn es dann nicht zurückgezahlt wurde, dann behalten wir uns das Recht vor, das Auto zu versteigern, um den ausstehenden Betrag zu decken.
Immobilien
Betrag der gewünschten Auszahlung festlegen Der Eigentümer entscheidet individuell, welchen Anteil seiner Immobilie er verkaufen möchte, basierend auf der gewünschten Auszahlungssumme. Bis zu 50 Prozent des Immobilienwertes können ausgezahlt werden, wobei der Mindestbetrag 100.000 Euro beträgt. Wert der Immobilie durch Gutachter bestimmen Ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter ermittelt den Wert der Immobilie. Dieses Gutachten dient als faire Grundlage für den Teilverkauf der Immobilie. Immobilienanteil in Liquidität umwandeln Der verkaufte Anteil wird auf Grundlage der gewünschten Auszahlungssumme und des aktuellen Verkehrswertes der Immobilie berechnet. Für das im Grundbuch eingetragene insolvenzfeste Nießbrauchrecht fällt eine monatliche Nutzungsgebühr an, die einer anteiligen Miete ähnelt. Immobilie behalten und finanzielle Freiheit genießen Das wirtschaftliche Eigentum verbleibt weiterhin beim Teilverkäufer. Ein Rückkauf des verkauften Anteils ist jederzeit durch den Teilverkäufer oder dessen Erben zum aktuellen Verkehrswert möglich. Auf Wunsch kann auch die gesamte Immobilie jederzeit an Dritte verkauft werden.
Luxus Accessoires
– Mindestwert: Die Luxus-Accessoires müssen mindestens über 1.000 € gekauft worden sein.Der Wert wird von unseren Experten ermittelt
– Bewertung: Wir prüfen den Zustand und die Echtheit der Accessoires zur Feststellung des Marktwerts.
– Sicherheit: Ihre Luxus Accessoires werden sicher bei uns im Tresor aufbewahrt.
– Rückzahlung: Der Pfandgeber hat 3 Monate Zeit, den verpfändeten Betrag plus Zinsen und Gebühren zurückzuzahlen.
– Verlängerung: Sollte die Rückzahlung nach den 3 Monaten noch nicht erfolgt sein, gewähren wir einen zusätzlichen Monat zur Rückzahlung.
– Versteigerung bei Nicht-Einlösung: Wird der Betrag auch nach dem zusätzlichen Monat nicht gezahlt, behalten wir uns das Recht vor, die Accessoires zu versteigerung, um den ausstehenden Betrag zu decken.
Edelmetalle
– Mindestwert: Die Edelmetalle müssen mindestens 1.000 € wert sein. Der Wert wird von unseren Experten ermittelt.
– Bewertung: Wir prüfen den Feingehalt und das Gewicht der Edelmetalle zur Feststellung des Marktwerts.- Sicherheit: Ihre Luxus Accessoires werden sicher bei uns im Tresor aufbewahrt.- Rückzahlung: Der Pfandgeber hat 3 Monate Zeit, den verpfändeten Betrag plus Zinsen und Gebühren zurückzuzahlen.
– Verlängerung: Sollte die Rückzahlung nach den 3 Monaten noch nicht erfolgt sein, gewähren wir einen zusätzlichen Monat zur Rückzahlung.
– Versteigerung bei Nicht-Einlösung: Wird der Betrag auch nach dem zusätzlichen Monat nicht gezahlt, behalten wir uns das Recht vor, die Edelmetalle zu versteigern, um den ausstehenden Betrag zu decken.
Edelsteine
– Bewertung: Wir prüfen die Qualität, Größe und Echtheit der Edelsteine zur Feststellung des Marktwerts.
– Sicherheit: Ihre Luxus Accessoires werden sicher bei uns im Tresor aufbewahrt.
– Rückzahlung: Der Pfandgeber hat 3 Monate Zeit, den verpfändeten Betrag plus Zinsen und Gebühren zurückzuzahlen.
– Verlängerung: Sollte die Rückzahlung nach den 3 Monaten noch nicht erfolgt sein, gewähren wir einen zusätzlichen Monat zur Rückzahlung.
– Versteigerung bei Nicht-Einlösung: Wird der Betrag auch nach dem zusätzlichen Monat nicht gezahlt, behalten wir uns das Recht vor, die Edelsteine zu versteigern, um den ausstehenden Betrag zu decken.
Luxusuhren
– Bewertung: Wir prüfen den Zustand, die Marke und das Modell der Luxusuhren zur Feststellung des Marktwerts.
– Sicherheit: Ihre Luxus Accessoires werden sicher bei uns im Tresor aufbewahrt.
– Rückzahlung: Der Pfandgeber hat 3 Monate Zeit, den verpfändeten Betrag plus Zinsen und Gebühren zurückzuzahlen.
– Verlängerung: Sollte die Rückzahlung nach den 3 Monaten noch nicht erfolgt sein, gewähren wir einen zusätzlichen Monat zur Rückzahlung.
– Versteigerung bei Nicht-Einlösung: Wird der Betrag auch nach dem zusätzlichen Monat nicht gezahlt, behalten wir uns das Recht vor, die Luxusuhren zu versteigern, um den ausstehenden Betrag zu decken.
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